Der Titel „Innenarchitekt“ wurde in Deutschland verliehen.
Die Maßgeblichen beruflichen Regelungen sind:
(1) Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
(2) Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz (DVO BauKG NRW)
(3) Satzung der Architektenkammer NRW 

Zugänglich sind die genannten berufsrechtlichen Regelungen zum Beispiel über die
Internetseiten der Architektenkammer NRW,
Rubrik „Mitglieder / Gesetze, Verordnungen“.
Der direkte Link lautet:
http://www.aknw.de/mitglieder/gesetzeverordnungen/index.htm